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«Sie können problemlos Ihre Freundin begünstigen», sagen Banken ledigen Personen, die ein 3a-Bankkonto haben. Doch mit diesem Versprechen ist keineswegs sichergestellt, dass die Freundin das Geld auch wirklich erhält, falls der Sparer sterben sollte.
Denn K-Geld zeigt in der aktuellen Ausgabe auf: Nach Meinung der meisten Rechtsgelehrten fallen Gelder von 3a-Bankkonten in die Erbmasse.
Folge: Hat ein lediger Verstorbener zum Beispiel noch Eltern, erben diese mindestens die Hälfte seines Nachlasses. Wenn dieser Nachlass einzig aus einem 3a-Bankkonto stammt, erhalten die Eltern zumindest die Hälfe davon – auch dann, wenn der Verstorbene seine Freundin begünstigt hat.
«K-Geld» gibts am Kiosk für Fr. 5.60. Abo per Karte auf Seite 28 oder Telefon 044 253 90 60
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