Inhalt
1 Mein Parkplatz hat keine Ladestation für Elektroautos. Kann ich vom Vermieter verlangen, dass er eine installiert?
Nein, dazu ist er nicht verpflichtet. Es sei denn, vor Mietbeginn wurde eine Installation schriftlich vereinbart.
2 Kann ich eine Ladestation auf eigene Kosten einbauen?
Ja, aber nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters.
3 Was gilt bei Stockwerkeigentum?
Stockwerkeigentümer brauchen für die Installation die Zustimmung der Mehrheit der Miteigentümer.
4 Braucht es eine Baubewilligung?
Nein. Die Installation ist ohne Bewilligung möglich, wenn sie auf bestehenden Parkplätzen erfolgt. Das gilt sowohl im Innern als auch für Aussenparkplätze.
5 Muss ich die Ladestation beim Auszug wieder entfernen?
Je nachdem, was mit dem Vermieter vereinbart wurde. Wenn möglich, sollte man sich im Voraus schriftlich zusichern lassen, dass keine Abbruchpflicht besteht. Die Station geht dann an den Vermieter über, wobei man dafür eine Entschädigung festlegen kann.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden