Das Ziel ist klar: Niemand soll in der Schweiz mehr als 6 Prozent des verfügbaren Einkommens für die Prämie der Krankenkassen-Grundversicherung ausgeben müssen. Der Bund zahlt deshalb den Kantonen jedes Jahr hohe Beträge, die zusammen mit zusätzlichen kantonalen Geldern die Prämien der ärmsten Steuerzahler verbilligen sollten. Das Luzerner Büro Interface, ein Institut für Politikstudien, untersucht seit zehn Jahren, wieweit die Bundesgelder die Prämien tatsächlich verbilligen.
Die jüngste Studie kommt zu einem alarmierenden Befund: Nur gerade die beiden Appenzell, Obwalden und Zug haben in den vergangenen zwei Jahren das 6-Prozent-Ziel erreicht. In den Kantonen BE, BL, BS, GE, JU, NE, TI und VD betrug die Prämienbelastung trotz der Steuergelder über 10 Prozent des verfügbaren Einkommens. Im schweizerischen Durchschnitt lag sie bei rund 9 Prozent.
Besonders stossend: Im Jahr 2006 schöpften 16 Kantone die Mittel, die der Bund zur Verbilligung der Prämien bereitgestellt hatte, nicht voll aus. Darunter waren 13 Kantone, die das 6-Prozent-Ziel verfehlt hatten (AG, BL, GL, GR, LU, NE, NW, SG, SH, SO, SZ, UR und ZH).
Wegen der kantonalen «Zurückhaltung» reduzierte sich 2006 die Summe, die zur Prämienverbilligung eingesetzt wurde, um 550 Millionen Franken. Letztes Jahr entgingen den Versicherten noch 5 Millionen Franken mehr.
Das Problem: Bis Ende 2007 durften die Kantone bis zu 50 Prozent der ihnen zustehenden Bundesbeiträge ausschlagen. So konnten sie den Anteil, den sie aus der eigenen Kasse beizusteuern hatten, um denselben Prozentsatz verringern – Sparen auf dem Buckel der Versicherten.
Seit diesem Jahr nun werden die Bundesbeiträge nicht mehr prozentual abhängig vom jeweiligen Kantonsbeitrag gewährt, sondern auf eine neue Art berechnet und allen Kantonen voll ausbezahlt. Und die Kantone geben so viel dazu, wie sie wollen.
Ob damit unter dem Strich schliesslich mehr oder weniger Geld zur Verfügung steht, ist von Kanton zu Kanton verschieden. Luzern und Bern zum Beispiel erhalten dieses Jahr weniger Bundesmittel, haben aber ihre eigenen Beiträge erhöht. So liegen in Luzern rund 3,5 Millionen und in Bern 6 Millionen Franken mehr bereit als 2007.
Gut 46 Millionen Franken mehr sind es im Kanton Zürich, wobei auch der Bundesbeitrag um 15,5 Millionen Franken angewachsen ist. Graubünden dagegen budgetiert – bei einem Rückgang der Bundesmittel um 4 Millionen Franken – 5 Millionen Franken tiefer als letztes Jahr. Damit wird die 6-Prozent-Grenze wohl einmal mehr verfehlt.
Kantone bestimmen, wer Geld erhält
In der Schweiz ist die Krankenkassen-Grundversicherung obligatorisch. Aber längst nicht alle Versicherten können die Prämien problemlos zahlen – zumal diese von Jahr zu Jahr teurer werden.
Laut Krankenversicherungsgesetz haben Versicherte «in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen» Anspruch auf Prämienverbilligung. Das Geld dazu stammt aus den Kassen von Bund und Kantonen. Doch welche Versicherten schliesslich berücksichtigt werden und wie viel sie konkret erhalten, entscheidet jeder Kanton grundsätzlich selber.
Hier gibts Auskünfte
Wer Anspruch auf Prämienverbilligung hat, erfährt das in den meisten Kantonen ohne spezielle Anmeldung. Teils erfolgt auch die Auszahlung automatisch. Häufig muss jedoch ein Antragsformular eingereicht werden.
Für Auskünfte zur Prämienverbilligung gibt es kantonale Anlaufstellen. Die Liste mit den Adressen und Telefonnummern finden Sie im Internet (www.gdk-cds.ch > KVG-Revision und Vollzug > Prämienverbilligung > Kontaktpersonen). Sie können die Liste auch über die Hotline des K-Tipp bestellen (Tel. 044 266 17 17).