744 000 Prozent Zins!
Die Kreditkartenfirmen Cornèr Bank, Swisscard, UBS und Viseca verrechnen Verzugszins auf Beträgen, die der Kunde gar nicht mehr schuldet. Bei Diners Club gehts auch anders.
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K-Tipp 14/2004
08.09.2004
Thomas Müller - tmueller@ktipp.ch
Kein Witz! Das Kreditkarten-Unternehmen Swisscard verrechnete Johann Poletti (Name geändert) mit der Juni-Abrechnung 31 Franken Verzugszins, weil der Kunde im Vormonat aus Versehen 5 Rappen zu wenig einbezahlt hatte - statt Fr. 9445.35 «nur» Fr. 9445.30.
«Da weiss man wirklich nicht, ob man lachen oder weinen soll», wundert sich Poletti. Eher weinen, meint der K-Tipp. Denn beim Wucherzins von 744 000 Prozent handelt es sich nicht um einen einmaligen Fehler von Swisscard. Die ...
Kein Witz! Das Kreditkarten-Unternehmen Swisscard verrechnete Johann Poletti (Name geändert) mit der Juni-Abrechnung 31 Franken Verzugszins, weil der Kunde im Vormonat aus Versehen 5 Rappen zu wenig einbezahlt hatte - statt Fr. 9445.35 «nur» Fr. 9445.30.
«Da weiss man wirklich nicht, ob man lachen oder weinen soll», wundert sich Poletti. Eher weinen, meint der K-Tipp. Denn beim Wucherzins von 744 000 Prozent handelt es sich nicht um einen einmaligen Fehler von Swisscard. Die Berechnungsweise hat vielmehr System.
Das Gemeinschaftsunternehmen von Credit Suisse und American Express berechnet den Verzugszins nämlich generell nicht auf der noch geschuldeten Summe (im Fall Poletti 5 Rappen), sondern auf dem ganzen Rechnungsbetrag (Fr. 9445.35). So stehts im Kleingedruckten.
Swisscard-Mediensprecher Urs Knapp bestätigt: «Die Berechnung war laut unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen korrekt. Wer nicht die ganze Rechnung fristgerecht bezahlt, dem wird ab Rechnungsdatum ein Verzugszins von 15 Prozent pro Jahr auf dem ganzen Betrag belastet.»
«Absolut unzulässige Bestimmungen»
Solch unverschämtes Abkassieren ist nicht etwa die Ausnahme, sondern Branchenstandard:
- Bei Viseca, dem Kartenunternehmen von Kantonalbanken, Bank Coop, Raiffeisen- und Migrosbank, gilt die gleiche Regelung.
- Cornèr Bank und UBS verrechnen den Zins sogar schon ab dem Buchungsdatum des Einkaufs.
- Für Inhaber einer Postcard-Visa oder Postcard-Mastercard gelten die Bedingungen von Cornèr Bank respektive Viseca.
Einzig Diners Club belastet Verzugszinsen nur auf dem ausstehenden Betrag. Trotzdem ist etwa UBS-Sprecher Axel Langer überzeugt: «Die Allgemeinen Bedingungen der UBS-Kreditkarten sind rechtlich korrekt.»
Da ist Rechtsprofessor Heinrich Honsell von der Uni Zürich anderer Ansicht: «Solche Bestimmungen sind absolut unzulässig, weil sie dazu führen, dass der Kunde mehr als den gesetzlichen Höchstzins von 15 Prozent bezahlen muss.» Ungültig seien die Klauseln auch, weil sie ungewöhnlich sind.
Die Karteninstitute interessiert das nicht gross. Sie kommen ihren Kunden nur ein bisschen entgegen:
- «Wir verrechnen ab sofort keinen Verzugszins mehr, wenn ein Karteninhaber mindestens 95 Prozent des Rechnungsbetrages begleicht», kündigt Swisscard-Sprecher Knapp an.
- Bei der UBS liegt die Grenze bei 94 Prozent.
- Die Cornèr Bank gibt nur bekannt, dass sie «eine ähnliche Praxis» anwende.
- Viseca verrechnet keinen Zins, wenn der Ausstand weniger als 20 Franken beträgt.
Doch Kreditkartenbesitzer müssen sich nicht mit diesen Zückerchen begnügen. Sie können das Bezahlen der Zinsen immer verweigern, wenn die Kartenherausgeberin mehr als 15 Prozent Jahreszins auf dem offenen Betrag verlangt.
Erfahrungen von K-Tipp-Lesern zeigen auch: Bei normalerweise guten Zahlern genügt häufig eine telefonische Reklamation beim Kundendienst, damit die Kartenherausgeberin ihre Zinsforderung storniert. So auch bei Johann Poletti: Er erhält die 31 Franken wieder gutgeschrieben.
Zahlen Sie den ganzen Betrag!
Die folgenden Tipps helfen Ihnen, nicht in die Verzugszins-Falle zu tappen.
- Halten Sie die Zahlungsfrist ein und begleichen Sie wenn immer möglich die ganze Rechnung. Geht das nicht, sollten Sie frühzeitig mit dem Kundendienst der Kartenherausgeberin reden.
- Die Teilzahlungsoption ist eine teure Variante, weil die Zinsen ähnlich berechnet werden wie beim Verzug.
- Falls Sie die Monatsrechnung jeweils zu einem ungünstigen Zeitpunkt erhalten - zum Beispiel Ende Monat, wenn Sie Ihre Zahlungen schon gemacht haben: Vereinbaren Sie mit dem Karteninstitut ein anderes Rechnungsdatum.
- Sorgen Sie bei längerer Abwesenheit dafür, dass eine Vertrauensperson Ihre Kartenrechnungen kontrolliert und bezahlt. Sie können das Karteninstitut beauftragen, die Rechnungen vorübergehend an diese Person zu schicken. Wichtig: Geben Sie Ihrer Vertrauensperson eine schriftliche Vollmacht, damit sie nötigenfalls direkt reklamieren kann.
- Bei einigen Kartenfirmen können Sie einen gewissen Betrag im Voraus einzahlen und die Rechnungen selber im Internet kontrollieren. Erkundigen Sie sich beim Kundendienst.