Eine Altersheim-Bewohnerin bezog Ergänzungsleistungen zur AHV. Als ihre Lebenspartnerin starb, zog sie aus dem Zweizimmer-Appartement in ein Einzelzimmer; die Heimtaxe reduzierte sich deshalb von 135 auf 125 Franken. Doch die betagte Frau unterliess es, diese «Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse» der Ausgleichskasse zu melden. Folge: Sie muss 6102 Franken zurückzahlen, weil sie rund zwei Jahre lang zu hohe Ergänzungsleistungen bezogen hat.

Bundesgericht, Urteil 8C_556/2008 vom 10. 3. 2009