Unter Juristen gibt es den Ausdruck des «zwingenden» Rechts. Das sind Gesetzesparagrafen, die in einem Vertrag zwischen den Parteien nicht abgeändert werden dürfen. Enthält ein unterschriebener Vertrag trotzdem eine von zwingendem Recht abweichende Klausel, ist diese ungültig.



Solche zwingende Bestimmungen gibt es auch beim Mietrecht - so zum Beispiel bezüglich Haftung bei Schäden an der Wohnung: Der Mieter haftet für derartige Mängel im Grundsatz nur, falls er den Schad...