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K-Tipp 15/2002
18.09.2002
Auch wer nur allgemein versichert ist, muss im Spital nicht unbedingt ins Mehrbettzimmer. Viele Spitäler bieten kurzfristig Zweier- oder Einerzimmer an.
Pirmin Schilliger redaktion@ktipp.ch
Der Trend bei den teuren Spitalzusatz-Versicherungen zeigt klar nach unten - wie zum Beispiel bei der Krankenkasse CSS: Im Jahr 1996 hatten 17 Prozent der CSS-Grundversicherten eine Halbprivat-Deckung; im Jahr 2001 waren es noch 14 Prozent.
Aber: Allgemeinversiche...
Auch wer nur allgemein versichert ist, muss im Spital nicht unbedingt ins Mehrbettzimmer. Viele Spitäler bieten kurzfristig Zweier- oder Einerzimmer an.
Pirmin Schilliger redaktion@ktipp.ch
Der Trend bei den teuren Spitalzusatz-Versicherungen zeigt klar nach unten - wie zum Beispiel bei der Krankenkasse CSS: Im Jahr 1996 hatten 17 Prozent der CSS-Grundversicherten eine Halbprivat-Deckung; im Jahr 2001 waren es noch 14 Prozent.
Aber: Allgemeinversicherte, denen die üblichen Mehrbettzimmer ein Gräuel sind, können im Einzelfall trotzdem in ein Zweier- oder Einerzimmer.
«Wir bieten Zweier- oder Einerzimmer auch allgemein versicherten Patienten an», sagt beispielsweise Max Rickenbacher von der Geschäftsleitung des Regionalspitals Emmental in Burgdorf BE.
Das Plus an Privatsphäre ist nicht ganz billig: Für das Zweierzimmer ist in Burgdorf ein Aufpreis von 242 und für das Einerzimmer von 331 Franken pro Übernachtung zu entrichten.
Die Preise variieren stark
Wichtige Einschränkung: «Wir verfügen nicht immer über freie Kapazitäten für Allgemeinpatienten, denn bei der Belegung haben halbprivat und privat versicherte Patienten natürlich Vorrang», ergänzt Rickenbacher.
Burgdorf ist kein Einzelfall. Die dort übliche Praxis ist in der ganzen Schweiz verbreitet, wie eine Umfrage des K-Tipp ergeben hat. Drei Viertel der rund 45 befragten öffentlichen Akutspitäler zeigen sich gegenüber dem Wunsch nach einem Zweier- oder Einerzimmer aufgeschlossen.
Im Kantonsspital Aarau AG zum Beispiel liegen inzwischen 5 Prozent der Allgemeinversicherten in Zweier- oder Einerzimmern. Der Zuschlag beträgt hier 200 respektive 250 Franken pro Übernachtung.
Eine ähnliche Belegung registriert das Kantonsspital Liestal BL. Hier dürfte der Zuschlag mit 140 und 210 Franken im schweizerischen Mittel liegen.
Noch kleiner ist der Aufpreis im Inselspital Bern, wo er 135 und 185 Franken beträgt. Allerdings verfügen hier nicht sämtliche Abteilungen über genügend freie Zweier- und Einerzimmer, weshalb das Angebot nur eingeschränkt gilt.
Klar ist: Die Bereitschaft der Spitäler, allgemein versicherten Patienten den gewünschten Hotelkomfort zu offerieren, steht und fällt mit dem vorhandenen Platz.
«Unsere Einer- und Zweierzimmer sind permanent mit Zusatzversicherten belegt», sagt etwa Martin Patzen vom Kantonsspital Uri.
In Altdorf stossen deshalb die Sonderwünsche von Allgemeinversicherten nach Hotelkomfort auf taube Ohren. Auch im Unispital Zürich und im Kantonsspital Winterthur gibt es zu wenig Einer- und Zweierzimmer.
Informieren Sie sich über die Konditionen
- Allgemeinversicherte im selber bezahlten Zweier- oder Einerzimmer werden medizinisch wie Allgemeinpatienten behandelt, haben also keine freie Arztwahl.
- Fragen Sie vorher, ob pro Übernachtung oder pro Tag abgerechnet wird. Im zweiten Fall werden Ein- und Austrittstag voll veranschlagt.
Beispiel Bezirksspital Zofingen AG: Wer hier vom Montagnachmittag bis Mittwochmorgen als Allgemeinversicherter im Einerzimmer liegt, zahlt den Aufschlag von 330 Franken dreimal. In Burgdorf hingegen, wo pro Übernachtung gerechnet wird, wird der Aufschlag zweimal verlangt.
- Einige Krankenkassen haben Deckungen unter dem Motto «Das Privatzimmer für Allgemeinversicherte» im Angebot. Sie sind bis 80 Prozent günstiger als die klassischen Spital-Zusatzversicherungen. Solche Angebote (auch Spitalzimmerversicherung genannt) sind jedoch auf diejenigen Kantone beschränkt, in denen die Spitäler Hand zu einer solchen Lösung bieten (was nicht überall der Fall ist).
- Im Kanton Solothurn gibt es den Spitalklub. Mitglieder zahlen einen nach Sonderwünschen abgestuften Monatsbeitrag und erhalten dafür bei jedem Spitalaufenthalt den gewünschten Komfort. Beispiel: 20- bis 49-Jährige zahlen 35 Franken pro Monat, damit sie bei jedem Spitalaufenthalt ins Zweierzimmer dürfen; für das Einerzimmer liegt der Beitrag bei 60 Franken.