Gemäss Bundesamt für Statistik kamen im vergangenen Jahr 86 172 Babys zur Welt. Ihre Mütter hatten laut Gesetz Anspruch auf 98 Tage bezahlten Mutterschaftsurlaub. Die Väter mussten sich in den meisten Betrieben mit einem oder zwei Urlaubstagen zufriedengeben.
Ab dem 1. Januar 2021 haben Väter immerhin Anspruch auf 2 Wochen Urlaub. Das hat die Schweizer Bevölkerung bei der Abstimmung vom 27. September entschieden.
Väter können die 14 Tage Urlaub an einem Stück oder tageweise beziehen. Der Anspruch erlischt, wenn ein Vater die Freitage nicht innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt des Kindes bezieht.
Anspruch erlischt bei Stellenwechsel nicht
Kündigt ein Arbeitgeber den Vertrag, bevor diese Frist verstrichen ist, verlängert sich das Arbeitsverhältnis um die noch nicht bezogenen Urlaubstage – sofern der gekündigte Vater nicht darauf verzichtet. Wechselt der Vater innert der 6 Monate die Stelle, kann er die restlichen Urlaubstage auch beim neuen Betrieb einfordern.
Für die 14 Kalendertage Urlaub haben die Väter keinen Anspruch auf Lohn, sondern auf Erwerbsersatz. Die Ausgleichskasse zahlt 14 Taggelder.
Für eine Woche gibt es 7 Taggelder. Bezieht ein Vater den Urlaub tageweise, erhält er für je 5 Tage Urlaub 2 Taggelder zusätzlich. Dies deshalb, weil die Erwerbsersatzentschädigung mit Kalendertagen rechnet, nicht mit Arbeitstagen. Finanziell kommt es aufgrund der Taggeldberechnung auf dasselbe hinaus. Das Taggeld beträgt wie bei der Mutterschaft 80 Prozent des durchschnittlichen Einkommens, maximal 196 Franken.
Das Gesetz sagt nichts dazu, ob auch jene Väter Taggelder beziehen können, deren Kind bereits in der zweiten Hälfte 2020 geboren wurde. Diese Männer haben laut Bundesamt für Sozialversicherungen keinen Anspruch auf Erwerbsersatz. «Der Entschädigungsanspruch beginnt am Tag der Geburt.» Die Entschädigung könne erst für Geburten ab dem 1. Januar 2021 geltend gemacht werden, sagt Bundesamt-Sprecher Harald Sohns.
Rechtslage für zweite Hälfte 2020 umstritten
Rechtsprofessoren sehen es teilweise anders. Thomas Gächter von der Universität Zürich sagt: «Der Anspruch besteht, wenn die Frist von sechs Monaten seit der Geburt des Kindes Anfang 2021 noch nicht abgelaufen ist.» Er gelte also auch für Geburten im Jahr 2020.
Thomas Geiser, emeritierter Professor an der Universität St. Gallen, schliesst sich dieser Ansicht an: «Der Vater kann die verbleibenden Tage des Vaterschaftsurlaubs auch nach dem 1. Januar beziehen, wenn die sechsmonatige Frist noch nicht abgelaufen ist.» Gleich äussert sich Kurt Pärli, Professor an der Universität Basel.
Skeptischer ist Ueli Kieser, Titularprofessor an der Uni St. Gallen: «Es wäre einfach und klar, nur bei Geburten ab nächstem Jahr einen Anspruch auf Urlaub anzuerkennen.» Allerdings spreche der Sinn des Gesetzes dafür, den Urlaub innerhalb der sechsmonatigen Frist zuzulassen. Kieser kommt zum Schluss: «Es ist offen, wie Gerichte entscheiden werden.»
Wer also in der zweiten Hälfte 2020 Vater wurde und den Urlaub einfordert, muss mit Widerstand der Ausgleichskasse rechnen.
So kommen Väter zu ihrem Geld
Väter müssen ihre Urlaubswünsche im Voraus beim Arbeitgeber melden. Er entscheidet, wann Angestellte Urlaub beziehen können. Er muss jedoch die Interessen des Vaters berücksichtigen und darf den Urlaub nicht verunmöglichen.
Angestellte Väter haben Anspruch auf Taggelder der Erwerbsersatzordnung. Wenn der Betrieb das Taggeld vorschiesst, wird der Arbeitgeber die Gelder bei der Ausgleichskasse zurückfordern. Erhält ein Vater die Taggelder nicht vom Betrieb, kann er sie nach dem Bezug des letzten Urlaubstags selbst bei der Ausgleichskasse einfordern.