Unter dem Titel «Wer soll das verstehen?» hatte der K-Tipp in Ausgabe 16/09 unverständliche Abrechnungen der Berner Steuerverwaltung angeprangert. Jetzt hat er von einem Leser die Kopie einer Verrechnungssteuer-Abrechnung erhalten (siehe Bild im pdf-Artikel). Aus dem unteren Teil ist unter dem Titel «Ihr Guthaben» ersichtlich, dass der betroffene Steuerpflichtige eigentlich Fr. 1.40 zugut hätte. Aber darüber steht unter dem Titel «Unser Guthaben» seltsamerweise: «Abgeschriebene Restanz Ueberschuss».

Weil sich der Leser darauf keinen Reim machen konnte, schrieb er der Steuerverwaltung einen Brief: «Gemäss der Abrechnung haben SIE und ICH je ein Guthaben von Fr. 1.40.» Und er fragte: «Woher haben SIE ein Guthaben? Was heisst ‹Abgeschriebene Restanz Ueberschuss›? Wo werden meine Fr 1.40 gutgeschrieben?» Die Antwort, die er erhielt, half allerdings auch nicht wirklich weiter. Der Betrag liege «unter dem Rückzahlungsminimum», hiess es. Die Kosten für die Rückzahlung wären höher als das Guthaben. Aus diesem Grund habe die Steuerverwaltung «die Verrechnungssteuer ausgebucht».

Im Klartext bedeutet das schlicht und ergreifend: Der Betrag ist zu klein, als dass ihn die Steuerverwaltung auszahlen würde. Und auf der nächsten Rechnung wird er auch nicht gutgeschrieben, wie man das vielleicht erwarten könnte. Die Steuerverwaltung behält das Geld einfach für sich. Grosszügig wird dem Steuerzahler im letzten Satz des Antwortschreibens aber angeboten: Wenn er wolle, könne er das Geld ja am Schalter abholen.