Ein Autofahrer braucht das Handy als Navigationsgerät und legt es auf den Beifahrersitz. Da die Sonne blendet, nimmt er es in die Hand, um davon abzulesen – und erhält eine Busse (K-Tipp 18/2016). Ein anderer Lenker fährt auf der Autobahn. Er hält sein Telefon während 15 Sekunden in der Hand, ohne es zu benützen. Ihn aber spricht das Gericht frei.
Fragt sich also: Was darf man am Steuer genau mit dem Handy tun und was nicht? Das Bundesgericht urteilt nach den folgenden Grundsätzen: Verboten sind alle Handlungen, die vom Fahren ablenken. Ein Fahrer muss das Lenkrad immer mindestens mit einer Hand halten. Die zweite Hand darf kurz für etwas anderes gebraucht werden. Und der Blick des Fahrers muss prinzipiell auf die Strasse gerichtet sein.
Ein kurzer Blick auf das Handy ist erlaubt – aber nur, wenn es die Verkehrslage erlaubt. Darum ist es verboten, beim Fahren zum Beispiel das Smartphone-Display oder Landkarten zu studieren. Das lenkt zu stark ab.
So urteilten die Gerichte in konkreten Fällen:
Das Handy darf beim Fahren als Navigationsgerät eingesetzt werden – aber nur mit aktivierter Freisprecheinrichtung. Zudem muss es fix eingebaut oder zumindest mit einer Halterung befestigt sein. Wer es während der Fahrt länger betrachtet oder gar eine Adresse eintippt, riskiert eine Strafe.
Telefoniert ein Lenker ohne Freisprechanlage, kassiert er in der Regel eine Busse von 100 Franken. Bei einem gefährlichen Manöver kann die Strafe höher ausfallen. Dies gilt insbesondere auch für Fahrer, die SMS schreiben.
Auch wer am Steuer raucht, isst oder trinkt, kann abgelenkt und deshalb gebüsst werden. So erhielt 2012 eine Lenkerin eine Busse, weil sie beim Fahren eine Bretzel ass.
Leistungskürzung der Versicherung
Jürg Boll ist Experte für Strassenverkehr bei der Zürcher Staatsanwaltschaft. Er erklärt: «Der Lenker muss die zweite Hand jederzeit sofort ans Steuer ziehen können.» Kommt es wegen Ablenkung beim Fahren zu einem Unfall, droht dem Lenker neben der Strafe auch eine Leistungskürzung seiner Kasko- und Unfallversicherung sowie ein Regress der Haftpflichtversicherung. Wie hoch diese Kosten sind, ist vom Verschulden des Lenkers abhängig. Nach Angaben der Axa Winterthur kürzt sie die Leistungen in der in der Regel um 10 bis 30 Prozent des Schadens.
Handy am Steuer: Die Konsequenzen
Wer beim Fahren ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, erhält eine Ordnungsbusse von 100 Franken.
Bei anderen ablenkenden Handlungen während der Fahrt, zum Beispiel Adresseingabe am Navigationsgerät, bestimmen die Strafbehörden die Höhe der Busse. Diese beträgt in der Regel 100 bis 300 Franken. Allerdings: Der gesetzliche Höchstbetrag einer Busse liegt bei 10 000 Franken. Hinzu kommt eine Verwarnung oder seltener ein Ausweisentzug durchs Strassenverkehrsamt. Beide Verfahren sind kostenpflichtig.
Handelt der Lenker besonders gefährlich, weil er beispielsweise während der Fahrt ein SMS schreibt, riskiert er eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine einkommensabhängige Geldstrafe. Kommt es zu einem Unfall, können die Versicherungen ihre Leistungen kürzen.