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Ein Zürcher machte zu Hause Liegestützen, als er abrutschte und auf dem Boden aufschlug. Er erlitt einen Sehnenriss und musste operiert werden. Die Helsana erbrachte Leistungen von rund 80 000 Franken. Nach fast zehn Jahren forderte sie das Geld zurück: Es habe sich nicht um einen Unfall im rechtlichen Sinn gehandelt, ein äusserer Faktor fehle. Das Sozialversicherungsgericht Zürich sieht dies anders: Der Sturz nach dem Abrutschen sei «augenfällig ein Unfall».
Sozialversicherungsg. ZH, Urteil UV.2020.00173 vom 29.9.2021
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