Inhalt
Nein. Eine passende, zahlbare Wohnung zu finden, ist für Sie ein sehr dringendes Problem. Daher darf Ihnen der Arbeitgeber nicht im Wege stehen, wenn Sie die Möglichkeit haben, eine familienfreundliche Wohnung zu besichtigen. Das heisst: Sie haben Anspruch auf die erforderliche Freizeit.
Allerdings muss dies die Ausnahme bleiben. Angestellte sind nämlich verpflichtet, alles zu unternehmen, um wichtige Privattermine in die Freizeit oder auf Randstunden zu verlegen. Dies gilt etwa für Arztbesuche, amtliche Angelegenheiten, Vorstellungsgespräche usw. – und erst recht für die Wohnungssuche.
Ob diese Freizeit bezahlt ist oder nicht, wird im Gesetz nicht geregelt. Ohne eine anderslautende vertragliche Regelung führen solche Absenzen bei Monatslohn nicht zu Abzügen – im Stundenlohn werden sie indessen nicht entschädigt.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden