Nein. Eine passende, zahlbare Wohnung zu finden, ist für Sie ein sehr dringendes Problem. Daher darf Ihnen der Arbeitgeber nicht im Wege stehen, wenn Sie die Möglichkeit haben, eine familienfreundliche Wohnung zu besichtigen. Das heisst: Sie haben Anspruch auf die erforderliche Freizeit.

Allerdings muss dies die Ausnahme bleiben. Angestellte sind nämlich verpflichtet, alles zu unternehmen, um wichtige Privattermine in die Freizeit oder auf Randstunden zu verlegen. Dies gilt etwa für Arztbesuche, amtliche Angelegenheiten, Vorstellungsgespräche usw. – und erst recht für die Wohnungssuche.

Ob diese Freizeit bezahlt ist oder nicht, wird im Gesetz nicht geregelt. Ohne eine anderslautende vertragliche Regelung führen solche Absenzen bei Monatslohn nicht zu Abzügen – im Stundenlohn werden sie indessen nicht entschädigt.