Die Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen entschied, dass eine TV-Ansprache des Bundesrats zur Abstimmung über die Grenzschutzagentur Frontex das Vielfaltsgebot verletzte. Das Bundesgericht sah das anders: Der Bundesrat habe zwar überwiegend eigene Argumente vorgetragen. Das Vielfaltsgebot sei hier aber nicht so streng anzuwenden. Der Bundesrat müsse über Abstimmungen sachlich und transparent informieren. Das schliesse nicht aus, dass er Position beziehe.

Bundesgericht, 2C_871/2022 vom 28. August 2024