Die Änderung von Artikel 179 des Strafgesetzbuches trat am 1. März in Kraft. Seither ist es erlaubt, ohne die Gesprächsteilnehmer zu informieren, Telefonate im Geschäftsverkehr aufzunehmen, «welche Bestellungen, Aufträge, Reservationen und ähnliche Geschäftsvorfälle zum Inhalt haben».



Diese Aufweichung der Persönlichkeitsrechte geht auf einen Vorstoss des Schwyzer CVP-Ständerats Bruno Frick von Ende 1997 zurück. Dieser hatte argumentiert, dass es im Wirtschaftsleben ...