Ein Luzerner erbt von seiner Grossmutter 884000 Franken. Als Enkel hätte er darauf nur 1 Prozent Erbschaftssteuer zahlen müssen. Der Stadtrat Luzern verfügte aber 20 Prozent, also den Satz für nicht verwandte Erben - und ist damit vor Bundesgericht durchgekommen. Grund: Der junge Mann war nach dem Tod seiner leiblichen Mutter von seiner Stiefmutter adoptiert worden. Dadurch erlischt das Kindsverhältnis zu den biologischen Eltern - und damit auch das Nachkommenverhältnis zur Grossmutter.