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Sabine Teichmann aus Jona SG hatte beim Fitnessstudio Activ Fitness an ihrem Wohnort ein Jahresmitgliedschafts-Abo für 740 Franken abgeschlossen. Rund fünf Monate später erkrankte sie und konnte aus medizinischen Gründen nicht mehr ins Fitnesstraining.
Nach Ablauf der Mitgliedschaft wandte sich Sabine Teichmann deshalb schriftlich an Activ Fitness mit der Bitte, ihr den Betrag für sechseinhalb Monate zurückzuerstatten – so, wie es die Bestimmungen im Kleingedruckten vorsehen. Die verlangten ärztlichen Dispenszeugnisse legte sie dem Schreiben bei.
Doch Activ Fitness wollte von einer Rückerstattung nichts wissen und bot einzig eine Verlängerung des Abos an. Sabine Teichmann war allerdings nicht interessiert und bat deshalb nochmals um Rückerstattung. Das Fitnesscenter blieb stur. Erst nachdem sich der K-Tipp eingeschaltet hatte, zeigte sich Activ Fitness bereit, Sabine Teichmann «ausnahmsweise» den Restbetrag zurückzuzahlen.
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Basefit verstösst ebenfalls gegen die Vetragsregeln
Basefit verhält sich nicht anders, obschon in deren Vertragsbestimmungen deutlich steht, dass bei lang dauernder Krankheit das Abo gekündigt werden werden. Kündigungen werden dort einfach ignoriert, Arztzeugnisse auch.