Luigi Brenca aus Bern feierte im März 2016 seinen 60. Geburtstag. Sein Bruder schenkte ihm ­einen Gutschein von Geschenk­idee.ch für einen 20-minütigen Helikopterflug über das Jungfraujoch. Wert: rund 200 Franken.

Wegen einer Verletzung am Auge konnte Brenca den Gutschein damals nicht einlösen – und vergass ihn. Als er ihn diesen ­Sommer ­wieder fand und einlösen wollte, war der Bon abgelaufen. Laut Geschenkidee.ch war er nur drei Jahre gültig. Eine solche Beschränkung ist aber nicht zulässig: Gutscheine sind mindestens fünf Jahre (etwa für Waren und Restaurants) oder zehn Jahre (etwa für Reisen oder Theaterbesuche) ­gültig. So lauten die gesetzlichen Verjährungs­fristen. Brenca wandte sich deshalb an den Kundendienst. Dort verwies man ihn an die Geschäftsleitung. Er schrieb Geschenk­idee.ch einen eingeschriebenen Brief, bekam aber keine Antwort. 

Erst als sich der K-Tipp ein­schaltete, verlängerte Geschenk­idee.ch den Gutschein immerhin bis zum Herbst 2020.