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Für 1752 Franken erstand Margrit Sutter aus Münchwilen TG eine Bettauflage plus Kissen. Ein Vertreter der Firma Proactive Body AG hatte sie zu Hause besucht und ihr die zwei Produkte verkauft. Die Ware wurde noch am gleichen Tag geliefert. Sutter zahlte bar.
Wenig später bereute Margrit Sutter den Kauf: «Ich habe mich überreden lassen, obwohl ich die Auflage und das Kissen gar nicht brauche», sagt sie. Deshalb trat sie zwei Tage nach dem Kauf schriftlich vom Vertrag zurück – was sie laut Gesetz bei Haustürverkäufen darf. Doch die Proactive Body AG ging nicht darauf ein. E-Mails und eingeschriebene Briefe blieben knapp drei Monate lang unbeantwortet.
Erst als sich der K-Tipp einschaltete, kam Bewegung in die Sache. Die Erklärung der Proactive Body: Wegen der Ferienzeit sei «alles ein bisschen ins Hintertreffen geraten».
Immerhin: Der Vertragsrücktritt wurde schliesslich akzeptiert: Die Firma holte die Ware wieder ab – und Margrit Sutter erhielt ihr Geld zurück.
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