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07.09.2022
Sandra Favre aus Basel bestellte Ende Juni im Internetshop von Interdiscount.ch ein Kühlgerät. Sie entschied sich für ein Produkt, für das der Händler auf der Website die Expresslieferung am folgenden Tag zusicherte. Denn in Sandra Favres Basler Parterrewohnung staute sich die Hitze – die Temperatur kletterte regelmässig auf über 30 Grad.
Das bestellte Kühlgerät traf allerdings am folgenden Tag bei Favre nicht ein. Sie fragte deshalb telefonisch beim Kundendienst von Interdiscout nach. Dort teilte man ihr mit, Kühlgeräte seien zu sperrig und von der Expresslieferung ausgenommen. Bei einem zweiten Anruf beschied man ihr, das Gerät sei noch beim Spediteur, von der Sperrigkeit war nicht mehr die Rede. Nach weiteren Anrufen Favres lieferte die Spedition das Kühlgerät bei ihr ab – 72 Stunden später als versprochen.
Interdiscount räumt auf Anfrage ein, dass sich die Lieferzeitversprechen auf der Website und die Aussagen des Kundendienstes widersprechen. Man werde das korrigieren.
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