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Jürg Luginbühl aus Adliswil ZH wollte im Opernhaus Zürich seine Geschenkkarte für Tickets einlösen. Seine Frau hatte sie noch im letzten Winter mit 200 Franken aufgeladen, davon waren 73 Franken übrig. Doch das Opernhaus lehnte die Anrechnung des Guthabens ab: Die Karte sei abgelaufen. Luginbühl, von Beruf Anwalt und daher rechtskundig, protestierte: «Auf der Karte steht nur, dass das Guthaben fünf Jahre nach dem Kaufdatum verfalle. Welches Datum gemeint ist, bleibt unklar.» Laut Opernhaus zählt das Datum des Kartenkaufs (2018) und nicht jenes der letzten Aufladung.
Das muss Luginbühl nicht hinnehmen: Vorausbezahlte Guthaben verjähren laut Gesetz nach zehn Jahren. Erst auf Nachfrage des K-Tipp gab das Opernhaus Luginbühls Guthaben wieder frei. Es verspricht, die Verjährungsfrist zu prüfen.
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