Sylvie Mohler aus Läufelfingen BL erhielt vor rund vier Jahren von Bekannten einen Gutschein für eine Massage im Erlebnisbad Aqua Basilea in Pratteln BL. Der Bon ist gemäss Aufdruck fünf Jahre gültig. Doch als ihn Mohler vor kurzem einlösen wollte, beschied ihr Aqua Basilea, dass er abgelaufen sei.

Tatsächlich ist auf dem Gutschein ein Ablaufdatum aufgedruckt: Ende 2020. Die Baselbieterin bat mehrmals darum, den Gutschein doch noch einlösen zu dürfen – ohne Erfolg. Der Kundendienst des Bades argumentierte, dass es sich nicht um einen bezahlten Gutschein handle, sondern um einen verschenkten Werbegutschein.

Rechtlich ist jedoch klar: Bei widersprüchlichen Angaben gilt die für den Verfasser ungünstigere Version. Mohlers Bon ist also fünf Jahre lang gültig. Erst als der K-Tipp intervenierte, war Aqua Basilea doch bereit, den Gutschein zu akzeptieren.