Immobilienverwalter Hansjürg Labèr aus Hombrechtikon ZH beauftragte im Sommer die Antifix GmbH damit, auf einem Grundstück in Wädenswil ZH ein Wespennest zu entfernen. Das erledigten die Kammerjäger. Doch in einem Storenkasten und auf einer Fensterbank hinterliessen sie Silikatstaub, eine gesundheits­schädliche Substanz. Zudem stellte die Firma für die Arbeit 590 Franken in Rechnung – 200 Franken mehr als bei solchen Aufträgen üblich. Labèr bezahlte deshalb nur 390 Franken und bestritt die restliche Forderung.

Der K-Tipp fragte bei der Antifix GmbH nach. Darauf hörte Labèr nichts mehr von der Firma. Auch gegenüber dem K-Tipp nahm sie nicht Stellung. Rechtlich ist klar: Die Firma Antifix wäre verpflichtet, Mängel in der Ausführung ihrer Arbeit zu beheben oder den Preis angemessen zu reduzieren.