Julia Bruderer aus Kollbrunn ZH kaufte im März 2017 bei der Firma R & M Automobile in Sattel SZ für 8500 Franken ein Occasionsauto der Marke Mini. Dabei wurde ihr vertraglich eine einjährige Garantie der Firma Quality1 in Bubikon ZH zugesichert.
 
Nach einigen Monaten hatte das Auto einen Motorschaden. Bruderer liess es in einer Garage in der Nähe ihres Wohnorts reparieren. Dabei stellte sich heraus: Der ­Verkäufer hatte den Mini nicht bei der Garantiefirma angemeldet. Diese lehnte deshalb eine Über­nahme des Schadens ab. ­Bruderer beschwerte sich bei R & M Automobile und ver­langte die Er­stattung der Reparatur­kosten im Rahmen der Garantie – erfolglos. Auch auf Anfrage des K-Tipp ­wollte der Verkäufer nicht für den Fehler geradestehen.
 
Quality1 hingegen zeigte sich nach der Intervention des K-Tipp kulant: Die Allianz-Tochter ­zahlte Julia Bruderer die Reparatur­kosten in der Höhe von knapp 1400 Franken zurück.