Im September flog Roland Hab­egger aus Gossau SG mit Edelweiss von Zürich nach Palma de Mallorca. Einer seiner Koffer erreichte Habegger erst nach der Rückkehr in die Schweiz. Für die Woche auf der Insel kaufte er die nötigsten Kleider und Hygieneartikel. Dafür reichte er der Airline Quittungen über Euro 187.65 ein (rund 176 Franken). Edelweiss überwies ihm jedoch lediglich Fr. 141.80 – Fr. 34.20 zu wenig.

Von Edelweiss erhielt Habegger keine schlüssige Erklärung. Gegenüber dem K-Tipp sagt die Airline: «Kleidung kann weiterverwendet werden, daher wurde ein Abzug vorgenommen.» Habegger ärgert sich: «So sieht kein guter Kundenservice aus.»

Rechtlich ist die Kürzung unzulässig. Passagiere haben bei verspäteter Lieferung des Koffers Anspruch auf die gesamten Auslagen, die deswegen nötig wurden («Saldo» 19/2024).