Karl Feldmann aus Wohlen AG buchte am 1. September für seine vierköpfige Familie Herbstferien in der Türkei. Auf Reisegeier.ch wählte er als Reisezeitraum die zweite Oktoberwoche und das Kriterium «Wasserrutsche» aus. «Der Wasserpark war der Grund, weshalb ich mich für das Hotel Aria Claros entschied», sagt Feldmann. Seine fast 12-jährige Tochter und sein 10-jähriger Sohn sollten dort ihren Spass haben. Der Reiseveranstalter L’Tur verlangte für den Flug und eine Woche im Fünfsterne-­hotel rund 3200 Franken.

Bevor Karl Feldmann bezahlte, schaute er sich auf der Internet­seite des Hotels um. Dort las er am 3. September, dass die Rutschbahnanlage immer Ende September schliesst. Bei der Beschreibung auf Reisegeier.ch fehlte dieser Hinweis. Der 43-Jährige stornierte die Reise sofort. L’Tur verlangte darauf eine «Rücktrittspauschale» von fast 2000 Franken. So war es im Kleingedruckten vereinbart. Der K-Tipp schaltete sich ein und wies darauf hin, dass ein wichtiger Teil der Leistung fehle. Daraufhin verzichtete L’Tur auf eine Zahlung.