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Ende August des vergangenen Jahres bestellte Jennifer Schwarz aus Laupen ZH beim Internethändler Allnatura.ch ein Kopfkissen für ihre Tochter. Preis: rund 60 Franken, zahlbar auf Rechnung. Anfang Oktober hatte sie das Kissen noch nicht erhalten – hingegen lag eine Zahlungserinnerung in ihrem E-Mail-Postfach.
Als Schwarz bei Allnatura reklamierte, teilte man ihr mit, die Zahlungserinnerung sei ein Versehen. Zwei Wochen später war das bestellte Kissen noch immer nicht eingetroffen. Schwarz erhielt trotzdem eine erste Mahnung – inklusive einer Mahngebühr von 5 Franken. Wenige Tage später konnte die Zürcherin das Kissen endlich in Empfang nehmen, jedoch ohne Rechnung. Anfang November drohte Allnatura in einer «letzten Mahnung» mit dem Beizug eines Inkassobüros.
Allnatura räumt gegenüber dem K-Tipp ein, dass es zu einem Fehler gekommen sei: Man habe es verpasst, den Mahnprozess zu stoppen.
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