Anfang letzten Jahres wollte Caroline Baumüller aus Safnern BE in einer Postagentur im Volg die Rechnung eines Handwerkers begleichen. Dafür zahlte sie 180 Franken ein. Die Zahlung wurde ihr von einem Volg-Mitarbeiter mittels Stempel und Unterschrift bestätigt. Einige Wochen später wurde Baumüller vom erwähnten Handwerker kontaktiert. Er teilte ihr mit, die Rechnung sei noch offen.

Darauf wandte sich die Bernerin an die Post und veranlasste einen Nachforschungsauftrag. Dieser blieb ergebnislos. Baumüller brachte dem Handwerker den Betrag schliesslich bar im Geschäft vorbei. Danach versuchte sie während Monaten erfolglos, das verschollene Geld zurückzuerhalten.

Erst als sich der K-Tipp einschaltete, versprach die Post, den Betrag zurückzuzahlen. Sie sagt dazu, der genaue Hergang der Transak­tion könne nicht mehr nachvollzogen werden.