Die Swarovski-Uhr von Claudia Potzmann aus Sulz AG kostete 216 Franken und hatte zwei Jahre Garantie. Nach nur zweimaligem Tragen ging der Stift kaputt, mit dem sich die Uhrzeit einstellen liess.

Potzmann konnte den Kundendienst telefonisch nicht erreichen – nach 25 Minuten in der Warteschlaufe gab sie jeweils auf. Per E-Mail bot Swarovski ihr schliesslich einen Gutschein oder ein anderes Modell an. Die Kundin wollte aber genau diese Uhr oder ihr Geld zurück. Swarovski teilte ihr darauf mit, die Uhr sei ein Auslaufmodell, darum seien weder Reparatur noch Ersatz möglich.

Rechtlich gilt: Wenn der Verkäufer den Mangel nicht beheben kann, hat der Kunde das Recht auf Rückerstattung des Geldes. Swarovski müsste also den Kaufpreis zurückzahlen. Das Unternehmen liess eine Anfrage des K-Tipp unbeantwortet.