Inhalt
Jürgen Metzger aus Basel betreibt einen Hausräumungsdienst. Anfang Jahr wurde er von einem Immobilienbesitzer damit beauftragt, die Wohnung eines verstorbenen Mieters zu räumen. Dessen Erbe wurde ausgeschlagen. Das Konkursamt überliess daraufhin den Hausrat dem Hauseigentümer. Er wiederum übergab die Sachen mit einem Räumungsauftrag an Jürgen Metzger. Darunter war ein iPhone 7 von Apple. Neupreis: rund 500 Franken.
Für Metzger ist das Smartphone allerdings unbrauchbar. Grund: Es ist über die Cloud des verstorbenen Vorbesitzers gesperrt. Metzger bat deshalb Apple mehrmals, das iPhone von der Cloud zu entkoppeln. Metzger legte auch die Bestätigung des zuständigen kantonalen Konkursamts vor, dass er der rechtmässige Besitzer des Telefons ist und es uneingeschränkt benutzen oder weiterverkaufen darf. Doch Apple weigerte sich und verlangte immer wieder einen Kaufbeleg – der allerdings nicht mehr vorhanden ist. Apple nahm bis Redaktionsschluss nicht Stellung.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Ärgerlich aber...
Immerhin ist es auch ein Zeichen wie sicher es ist