Angelika Huber aus Savognin GR kaufte letzten Juli im Internetshop der Parfümerie Douglas für total 79 Franken ein Duschgel, eine Bodylotion und ein Parfüm. Die Ware kam an, eine Rechnung fehlte.

Mitte Oktober erhielt Huber von der Coeo Inkasso AG aus Uster ZH eine «Zahlungsaufforderung» in Höhe von 178 Franken. Das Inkassobüro schlug zum Preis der bestellten Artikel Zinsen, Mahngebühren und eine Umtriebsentschädigung hinzu.

Huber zahlte das Geld für die Ware, bestritt aber den Rest der Rechnung. Im Januar stellte Coeo Inkasso wieder eine Nachfor­derung für Gebühren von total 121 Franken. Gemäss Bestellbedingungen von Douglas gilt für Mahnungen ein Höchstbetrag von 25 Franken. Huber hatte die erste Rechnung bezahlt. Erst als sie sich erneut wehrte, verzichtete das Inkassobüro auf die ungerechtfertigten Gebühren.