Inhalt
Anja Boller aus Richterswil ZH bestellte in Deutschland für rund 226 Franken Zusatzteile für ihr Inhaliergerät. Geliefert wurden sie mit UPS. Als der Kurier an der Haustür die Mehrwertsteuer einkassieren wollte, bemerkte Boller einen Fehler: Als Grundlage für die Berechnung wurde nicht der Preis der Zusatzteile verwendet, sondern der höhere Betrag für das ganze Gerät (1100 Franken). Die Mehrwertsteuer fiel deshalb um 67 Franken zu hoch aus. Boller benötigte die Teile dringend, deshalb zahlte sie dem Kurier den verlangten Betrag bar. Danach forderte sie das Geld von UPS zurück. Als Beleg reichte sie die Quittung für die zu viel bezahlte Mehrwertsteuer ein. Doch statt Geld erhielt Boller eine Rechnung. Trotz Telefonanrufen und E-Mails an den Paketdienst folgten Mahnungen und ein Zahlungsbefehl eines Inkassobüros. Erst als sich der K-Tipp einschaltete, erhielt Boller die 67 Franken zurück. Von einem Fehler wollte das Unternehmen aber nichts wissen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden