Ralph Schön aus Zürich bekam einen Rasierapparat der Marke Braun für 199 Franken geschenkt. Nach kurzer Zeit stellte Schön fest, dass sich das Gerät nicht richtig aufladen liess. Er brachte es deshalb zum Verkäufer M-Electronics in Regensdorf ZH. Nach etwa drei Wochen erhielt er das Gerät zurück – mit dem Hinweis, es funktioniere normal. Doch mit dem Aufladen klappte es immer noch nicht. Der Zürcher begab sich erneut in die Filiale. «Die Mitarbeiterin bestätigte mir, dass der Rasierer nicht auflädt», erzählt er.
Das Gerät wurde darauf ein weiteres Mal zur Reparatur eingeschickt. Schliesslich beschied man Schön, der Scherkopf sei verschlissen. Kosten für die Reparatur: 100 Franken. Er ärgert sich: «Wie soll der Scherkopf bei einem kaum benutzten Rasierer verschlissen sein? Und was hat das mit dem Ladeproblem zu tun?»
Rechtlich ist der Fall klar: Schön hat Anspruch auf ein funktionierendes Gerät oder das Geld zurück. Erst als sich der K-Tipp einschaltete, lenkte die Firma ein. Sie hielt zwar an ihrer Darstellung fest, zahlte Ralph Schön aber den Betrag von 199 Franken «aus Kulanz» zurück.
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