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08.03.2011
Brigitta Biberstein aus Langnau am Albis ZH hatte bei den SBB für 221 Franken ein «Plan & Spar»-Billett nach Essen (D) gekauft. Als sie am 6. Januar 2011 vom Hauptbahnhof Zürich losfuhr, stellte sie mit Schrecken fest, dass ihr jemand die Handtasche gestohlen hatte.
Sie fuhr von Basel zurück nach Zürich, wo ihr Mann ihr Geld und Pass brachte. Biberstein musste für 376 Franken ein neues Ticket kaufen. Der Schalterbeamte notierte aber auf der Rückseite: «Originalbillett wurde gestohlen. Evtl. Erstattung bei Wiederauffinden.»
Tatsächlich tauchte Bibersteins Tasche während ihrer Reise wieder auf. Das «Plan & Spar»-Ticket war noch drin und unbenutzt. Biberstein beantragte eine Rückerstattung des ersten Tickets, die SBB lehnten ab: «Plan & Spar»-Billette würden nur bis einen Tag vor Abfahrt erstattet. Biberstein ist enttäuscht:
«Zweimal kassieren ist nicht fair.» Die SBB sagen: Die Konditionen seien mit der Deutschen Bahn (DB) so vereinbart, deshalb könnten die SBB nicht kulant sein. Die DB wollte sich nicht äussern.
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Plan und Spar Billette
Ich habe schon mehrmals von 25% Rabatt profitiert bei den Plan & Spar-Billetten nach Deutschland. Dabei war ich mir immer bewusst und so stand es auch klar auf dem Billett aufgedruckt, dass eine Rückerstattung nur möglich ist bei Umbuchungen spätestens 1 Tag vor Abreise. Das gleiche gilt ja auch bei den günstigen Flugreisen. Wer ein immer umtauschbares Billett lösen will, muss ein normales Billett ohne Rabatt lösen oder eine Annullierungsversicherung haben. Es ist halt schon etwas typisch Schweizerisch: man will den Rabatt aber ohne die Einschränkungen, die mit dem Rabatt verbunden sind und wenn man nicht zufrieden ist, gibt man dem Ausland die Schuld.