Kunde sollte für Cablecom-Fehler büssen. Roland de Meuron aus Adlikon bei Regensdorf ZH war plötzlich ohne Internet-Verbindung:
Die Cablecom hatte sie gekappt. Als er sich beschwerte, bekam er zu hören, er habe seine Rechnungen nicht bezahlt. Doch er hatte gar keine Rechnungen erhalten – und fand das normal, denn er hatte noch ein Guthaben.

Der Fehler lag klar bei der Cablecom: Sie hatte fälschlicherweise de Meurons Adresse geändert. Doch die Cablecom-Leute sahen ihren Fehler nicht ein. Im Gegenteil. Sie verlangten von de Meuron, dass er 158 Franken nachzahle, obwohl sie nicht sagen konnten, wie sich der Betrag zusammensetzt. Zudem berechneten sie eine Aufschaltgebühr von 80 Franken.

Immerhin wurde diese dem Kunden – nach mehreren Reklamationen – erlassen.