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Ja. Sie haben einen sogenannten Agenturvertrag abgeschlossen. Damit sind Sie kein Angestellter des FG Dienstleistungs-Service, sondern ein selbständig Erwerbender. Und deshalb gelten die Schutzbestimmungen des Arbeitsrechts für Sie nicht. Konkret: Wenn Sie nichts verkaufen, erhalten Sie auch kein Geld von Ihrem Vertragspartner – obwohl auf der Homepage des FG Dienstleistungs-Service steht. «Wir bieten Ihnen ein modernes und leistungsgerechtes Entlöhnungsmodell an.»
Und wenn Sie als selbständig Erwerbender zunächst etwas verdienen und dann krank werden, müssen Sie auch dieses Risiko des Verdienstausfalls im Prinzip selber tragen. Die FG Dienstleistungs-Service zahlt in solchen Fällen erst nach einer Anstellung von mindestens einem Jahr freiwillig einen bescheidenen Verdienstausfall aus – je nach Vertragsdauer vier oder sechs Wochen lang.
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