Der Text der Volksinitiative «AHVplus» lautet kurz und bündig: «Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente haben Anspruch auf einen Zuschlag von 10 Prozent zu ihrer Rente.» Die Initiative der Gewerkschaften kommt am 25. September zur Abstimmung.
Eine ganze AHV-Rente beläuft sich heute auf 1175 bis 2350 Franken monatlich für eine Person. Die Durchschnittsrente beträgt gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen zurzeit rund 2000 Franken.
Beitragsjahre und Lohn entscheidend
Eine volle AHV-Rente erhält, wer 44 Jahre lang Beiträge bezahlt hat. Ein Jahr weniger – etwa wegen eines Auslandaufenthalts – reduziert die Rente bereits um rund 2 Prozent.
Wie viel jeder einzelne Rentner erhält, hängt auch vom durchschnittlichen Lohn während seiner Erwerbstätigkeit ab. Eltern und Verheiratete erhalten Gutschriften, selbst wenn sie nicht gearbeitet und keine Beiträge einbezahlt haben.
Für das Rentenmaximum von 2350 Franken pro Monat muss man durchschnittlich rund 84 600 Franken pro Jahr verdient haben. Frühere Einkommen werden dabei an die Lohnentwicklung und die Teuerung angepasst.
Art der Finanzierung ist offen
Offen lässt die Volksinitiative, wie die Rentenerhöhung um 10 Prozent finanziert werden soll. Thomas Zimmermann vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) sagt dazu: «Es gibt verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten. Wir bevorzugen Lohnbeiträge, weil dies die gerechteste und effizienteste Finanzierungsmethode ist. Wir gehen davon aus, dass auch das Parlament auf Effizienz setzt.»
Fredy Greuter vom Arbeitgeberverband kritisiert, dass die vorgeschlagene Finanzierung nicht ausreiche, um die Kosten der Initiative zu tragen.
Laut dem Bericht des Bundesrats ans Parlament würden im Jahr 2018 Beiträge der Arbeitgeber und Angestellten von je 0,42 Prozent des Bruttolohns genügen.
Für die Pensionierten
Die AHV-Rente wird spätestens ab 2018 um 10 Prozent steigen. Das bedeutet: Je höher die Rente, desto mehr erhält man zusätzlich. Beispiel: Wer heute die Maximalrente von 2350 Franken erhält, bekommt neu 235 Franken mehr pro Monat. Bei einem Ehepaar wären es maximal 352 Franken mehr. Wer jedoch ein bescheidenes Einkommen hatte und die Minimalrente von 1175 Franken bezieht, erhält nur 117 Franken mehr. Die Erhöhung des Einkommens hat höhere Steuern zur Folge. Besser gestellte Rentner müssten je nach Wohnsitzkanton und übrigem Einkommen ohne -weiteres ein Fünftel oder mehr der Zusatz-einnahmen an den Fiskus abgeben.
Für die Bezüger von EL
Die 200 000 ärmsten Rentner erhalten heute Ergänzungsleistungen (EL), weil die AHV-Rente das Existenzminimum nicht garantiert. Diese Leute hätten bei Annahme der Initiative weniger Geld zur Verfügung. Denn jeder Franken mehr AHV senkt die EL um den gleichen Betrag. Aber: Die AHV-Rente müssen sie versteuern, die Ergänzungsleistungen nicht. Folge: Gleiches Einkommen, aber höhere Steuern.
Rund 12 Prozent der heutigen EL-Bezüger würden ihren Anspruch verlieren. Von Mehreinnahmen profitieren würde der Fiskus. Die Bundeskasse müsste zudem weniger Ergänzungsleistungen ausrichten. Wer seinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen verliert, erhält ferner weniger Prämienreduktion bei der Krankenkasse und muss Billag-Gebühren bezahlen. Das allein macht Fr. 451.10 pro Jahr aus.
Für alle Beitragspflichtigen
Alle in der Schweiz Wohnhaften sind verpflichtet, ab dem 1. Januar nach ihrem 17. Geburtstag bis zum 64. oder 65. Altersjahr Beiträge an die AHV zu entrichten. Sie müssen künftig mit höheren Beiträgen rechnen, wenn die Vorlage angenommen wird. Die Initiative sagt zwar nichts dazu, wie die 10 Prozent mehr AHV finanziert werden sollen. Die Gewerkschaften gehen aber davon aus, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 0,4 Prozent des Bruttolohns zusätzlich zahlen müssten. Das wären beim heutigen Schweizer Durchschnittslohn von 77 124 Franken pro Jahr jährlich 310 Franken. Selbständigerwerbende müssten mit dem Doppelten rechnen.
Für die Pensionierten
Die AHV-Rente wird spätestens ab 2018 um 10 Prozent steigen. Das bedeutet: Je höher die Rente, desto mehr erhält man zusätzlich. Beispiel: Wer heute die Maximalrente von 2350 Franken erhält, bekommt neu 235 Franken mehr pro Monat. Bei einem Ehepaar wären es maximal 352 Franken mehr. Wer jedoch ein bescheidenes Einkommen hatte und die Minimalrente von 1175 Franken bezieht, erhält nur 117 Franken mehr. Die Erhöhung des Einkommens hat höhere Steuern zur Folge. Besser gestellte Rentner müssten je nach Wohnsitzkanton und übrigem Einkommen ohne -weiteres ein Fünftel oder mehr der Zusatz-einnahmen an den Fiskus abgeben.
Für die Bezüger von EL
Die 200 000 ärmsten Rentner erhalten heute Ergänzungsleistungen (EL), weil die AHV-Rente das Existenzminimum nicht garantiert. Diese Leute hätten bei Annahme der Initiative weniger Geld zur Verfügung. Denn jeder Franken mehr AHV senkt die EL um den gleichen Betrag. Aber: Die AHV-Rente müssen sie versteuern, die Ergänzungsleistungen nicht. Folge: Gleiches Einkommen, aber höhere Steuern.
Rund 12 Prozent der heutigen EL-Bezüger würden ihren Anspruch verlieren. Von Mehreinnahmen profitieren würde der Fiskus. Die Bundeskasse müsste zudem weniger Ergänzungsleistungen ausrichten. Wer seinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen verliert, erhält ferner weniger Prämienreduktion bei der Krankenkasse und muss Billag-Gebühren bezahlen. Das allein macht Fr. 451.10 pro Jahr aus.
Für alle Beitragspflichtigen
Alle in der Schweiz Wohnhaften sind verpflichtet, ab dem 1. Januar nach ihrem 17. Geburtstag bis zum 64. oder 65. Altersjahr Beiträge an die AHV zu entrichten. Sie müssen künftig mit höheren Beiträgen rechnen, wenn die Vorlage angenommen wird. Die Initiative sagt zwar nichts dazu, wie die 10 Prozent mehr AHV finanziert werden sollen. Die Gewerkschaften gehen aber davon aus, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 0,4 Prozent des Bruttolohns zusätzlich zahlen müssten. Das wären beim heutigen Schweizer Durchschnittslohn von 77 124 Franken pro Jahr jährlich 310 Franken. Selbständigerwerbende müssten mit dem Doppelten rechnen.
So gut geht es der AHV heute
Die AHV steht auf soliden Füssen. Die Reserven stiegen bis 2014 fast jedes Jahr. Gemäss der Statistik des Bundesamts für Sozialversicherungen betrugen sie damals 44,7 Milliarden Franken. Grund: Die AHV nahm meist mehr Geld ein, als sie ausgab. Zum Vergleich: Im Jahr 2011 beliefen sich die Reserven auf 40 Milliarden Franken, im Jahr 2000 auf 22 Milliarden. Im letzten Jahr war das Vermögen leicht rück-läufig (44,2 Milliarden). Grund dafür war der Verlust auf den Anlagen. Die Rendite betrug minus 0,9 Prozent (Vorjahr: 6,5 Prozent).
Zum Vergleich: Der Staatsfonds von Norwegen, der ebenfalls der Vorsorge dient, erreichte in den letzten fünf Jahren eine durchschnittliche Rendite von 5,2 Prozent (siehe K-Tipp 13/2016). Die AHV schaffte im gleichen Zeitraum nur 3,3 Prozent.