Eine Frau wurde entlassen; im Rahmen des Sozialplans erhielt sie vom Arbeitgeber eine Abfindung von 10 587 Franken. Diese Summe wurde gemäss den Bestimmungen des Sozialplanes an die Pensionskasse der Frau überwiesen - zur Verbesserung ihrer späteren Altersrente.



Muss nun die Firma auf diese in die Pensionskasse eingezahlte Summe AHV-Beiträge entrichten? Ja, sagt das Bundesgericht. Arbeitgeberzahlungen an Pensionskassen sind nur AHV-befreit, wenn sie ordentlich aufgrund der reg...