Er könnte den Bezug der AHV-Rente um maximal 5 Jahre aufschieben, weiss der 65-jährige Franz C. aus Aarau. Seine Maximalrente (aktuell 2340 Franken) würde dadurch um 31,5 Prozent höher, er bekäme also ab dem 70. Altersjahr 3077 Franken.
Doch C. will nicht länger arbeiten: Deshalb fragt er sich: Soll ich den AHV-Rentenbezug nach hinten verschieben und fünf Jahre lang von meinem Vermögen leben? Rechnet sich das? Er müsste sich ja fünf Jahre lang die AHV-Maximalrente quasi aus der eigenen Tasche zahlen. Das würde sein Vermögen um brutto 140 400 Franken schmälern. Netto wären es 112 320 Franken, weil er ja keine AHV-Rente bezieht und sich dadurch eine Steuerersparnis ergibt (gerechnet mit einem Grenzsteuersatz von 20 Prozent).
Aus der Tabelle unten ergibt sich die Antwort auf die Frage. Ob sich das rechnet, hängt entscheidend von der Lebenserwartung ab:
- Wird der Mann nur 80 Jahre alt, macht er mit dem Aufschub 34 482 Franken Verlust. Denn: Bei einem Rentenbezug ab 65 hätte er von der AHV insgesamt 359 424 Franken bezogen. Bei einem Bezug ab Alter 70 wird die Rente zwar höher, fliesst jedoch weniger lang, und daraus resultiert ein kleineres Rententotal von nur 324 942 Franken.
- Die «Gewinnschwelle» erreicht C. im Alter 85. Sollte er so alt werden, macht er 899 Franken vorwärts.
- Der Aufschub schenkt einigermassen ein, wenn man noch älter wird: Erreicht der Mann das 90. Altersjahr, hat er bis zu diesem Zeitpunkt eine «Mehrrente» von 36 279 Franken bezogen.
Alle Zahlen in der Tabelle sind um die Einkommenssteuer bereinigt, und zwar mit einem Grenzsteuersatz von 20 Prozent. Der Grenzsteuersatz ist der Steuersatz auf dem obersten Teil des Einkommens. Nicht berücksichtigt hingegen sind die Auswirkungen auf die Vermögenssteuer, denn die ist im Normalfall vernachlässigbar. Ebenfalls nicht berücksichtigt ist die entgangene Rendite auf dem Vermögensverzehr während der Aufschubphase.
Mit anderen Worten: Der Aufschub lohnt sich nur für Leute, die älter werden als der Durchschnitt. Die durchschnittliche Lebenserwartung 65-jähriger Männer beträgt 19 Jahre, die der Frauen 22,2 Jahre.
Das Gesagte gilt prinzipiell übrigens auch, wenn eine Person während der Aufschubphase arbeitet. Dann wäre die «Gewinnschwelle» auch erst mit 83 erreicht (gerechnet mit Grenzsteuersatz 30 Prozent während der Aufschubphase).
Und: Hat eine Person nicht die Maximalrente von aktuell 2340 Franken zugut, sondern weniger, gilt im Prinzip das Gleiche. Der Grundsatz bleibt sich auch gleich, wenn jemand die AHV-Rente nur zwei oder drei Jahre aufschiebt.
Franz C. hat sich gegen den Aufschub entschieden – vor allem aus einem Grund: Wenn er sich seine AHV-Rente nicht fünf Jahre lang selber finanziert, bleibt ihm die nette Summe von 112 320 Franken zur freien Verfügung.
Tipp: Auf Kgeld.ch unter /Service/Rechner «Lohnt sich der Aufschub der AHV?» zu Rate ziehen.