Ja. Verwitwete Bezüger und Bezügerinnen einer AHV-Altersrente erhalten grundsätzlich einen Zuschlag von 20 Prozent auf ihre Rente. Geschiedene Personen, deren früherer Ehegatte gestorben ist, haben jedoch keinen Anspruch auf einen solchen Zuschlag.
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Weitere Infos zu AHV-Renten liefert der «Saldo»-Ratgeber Gut vorsorgen: Pensionskasse, AHV und 3. Säule. Das Buch ist soeben in Neuauflage erschienen.
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