Verspätungen sind im Luftverkehr an der Tagesordnung, ebenso Flugausfälle und überbuchte Maschinen. Für Passagiere ist das alles andere als angenehm. Immerhin: Dank der europäischen Verordnung über die Fluggastrechte haben sie unter anderem Anspruch auf eine Entschädigung bis maximal 600 Euro – je nach den konkreten Umständen.
Beim Einfordern ihrer Rechte setzen viele Passagiere auf spezialisierte Inkassodienste wie Fairplane, Airhelp, Cancelled und Flightright. Diese helfen ihnen, die Entschädigungsansprüche durchzusetzen. Bei Erfolg verlangen sie in der Regel rund 20 bis 40 Prozent der ausbezahlten Entschädigung als Honorar.
Doch für einige Fluggesellschaften sind die Inkassodienste ein Ärgernis. Deshalb versuchen mehrere Airlines, sich solche Dienste über spezielle Klauseln in den Geschäftsbedingungen vom Leib zu halten. So heisst es etwa bei Croatia Airlines in Artikel 16: «Passagiere müssen Forderungen unmittelbar bei Croatia Airlines einreichen und Croatia Airlines eine Frist von 30 Tagen zur Beantwortung einräumen, bevor sie Dritte beauftragen, an ihrer Stelle Ansprüche geltend zu machen.» Andernfalls würden von Dritten unterbreitete Forderungen nicht bearbeitet. Vergleichbare Klauseln sind bei TAP Air Portugal, Air Canada, Ryanair (Irland), Air Baltic (Lettland), Wizz Air (Ungarn), Onur Air (Türkei) und El Al (Israel) zu finden.
«Solche Klauseln sind ungültig»
Diese Einschränkung der Passagierrechte ist rechtlich unhaltbar. Deutsche Gerichte wie etwa die Landgerichte Berlin und Düsseldorf sowie das Amtsgericht Köln haben die Klauseln für unwirksam erklärt. Auch der Reiserechtsexperte Vito Roberto, Professor an der Uni St. Gallen, macht klar: Solche Klauseln verstossen gegen Artikel 15 der Passagierrechtsverordnung, «weil sie die Rechte der Kunden bei der Geltendmachung der Ansprüche einschränken». Sie seien ungültig.
Das heisst: Wer nach einem verspäteten, überbuchten oder annullierten Flug Entschädigungsforderungen über einen Inkassodienst durchsetzen will, kann das uneingeschränkt tun – egal, ob das der Airline passt oder nicht.
Detaillierte Informationen zu den Passagierrechten finden Sie im K-TippMerkblatt Das Wichtigste zum Reiserecht. Gratis zum Herunterladen unter
www.ktipp.ch im Suchfeld «Reiserecht» eingeben.