Die Aktion klingt verlockend. In ihrem Magazin vom 4. November wirbt die Migros für das Waschmittel Persil: 60 Tabs kosten laut der Werbung «24.95 statt 48.60». Darüber heisst es in ­einem orangefarbenen Schild: «48%».

Mit einer Preisreduk­tion in dieser Höhe lockt die Migros immer wieder. Die Persil-Aktion gibt es fast jeden Monat, aber nur für eine begrenzte Zeit. Denn laut heutigem Gesetz muss ein Produkt mindestens doppelt so lange zum Normalpreis verkauft werden, wie der Rabatt gilt. Die Aktionsphase darf höchstens zwei Monate dauern.
Diese Regeln für Aktionen sollen irreführende Preise verhindern. Denn bei einem Aktionspreis, der ständig gilt, handelt es sich nicht um eine Aktion.

Das Gesetz lässt allerdings Raum für Kniffs, mit denen Detailhändler unechte Aktionen wie echte Schnäppchen aussehen lassen können. Das geschieht zum Beispiel mit fragwürdigen Vergleichspreisen – wie bei der Persil-Aktion: Indem die Migros einen Preis nennt, zu dem sie das Waschmittel im Normalfall angeblich verkauft, lässt sie die Aktion als besonders günstig erscheinen. Doch zu diesem vermeintlichen Normalpreis wird die Packung mit 60 Tabs nie verkauft.

«Aktion» gilt neu zeitlich unbeschränkt

Ab nächstem Jahr dürfen die Detailhändler solche Tricks zeitlich unbegrenzt anwenden. Grund: Die Regeln zu Aktionen in der Preisbekanntgabeverordnung werden gelockert. Das gab der Bundesrat Ende Oktober bekannt. Ab 2025 dürfen die Läden Aktionen damit so lange anbieten, wie sie wollen.

Die Änderung erlaubt es Detailhändlern, während kurzer Zeit überhöhte Preise festzulegen, und darauf für unbeschränkt lange Zeit eine «Aktion» anzupreisen, die sich auf diesen angeblich normalen Preis bezieht. Einzige Regel: Die Ware muss nur während 30 aufeinanderfolgenden Tagen tatsächlich zum höheren Preis angeboten worden sein.

Mit der Änderung setzt der Bundesrat einen Vorstoss der ehemaligen FDP-Nationalrätin Christa Markwalder um. Sie forderte im Jahr 2021, unbegrenzt lange Aktionspreise zu ermöglichen.

Pikant: Markwalder war von 2020 bis 2024 Präsidentin der Swiss Retail Federation, einem der grossen Dachverbände der Schweizer Detailhändler. Er repräsentiert rund 1600 Firmen, darunter Aldi, Lidl, Landi und Ikea.

Auf Anfrage des K-Tipp sagt Christa Markwalder: Sie habe mit ihrem Vorstoss  «auf die Anliegen der Mitglieder gehört, wie der Detailhandel angesichts der grossen Konkurrenz aus dem Ausland und des Einkaufstourismus gestärkt werden kann».

«Für Konsumenten nachteilig»

Der Bundesrat wollte an strengeren Regeln für Aktionen festhalten. Uneingeschränkte Aktionen würden das «Missbrauchs­risiko erhöhen und den Schutz der Konsumenten vor Täuschung gefährden», schrieb die Regierung 2021 zu Markwalders Vorstoss. Die Aussagekraft von Aktionen sinke, je älter die Preise seien, mit denen verglichen werde: «Ein Preisvergleich über mehrere Monate oder sogar mehrere Jahre hinweg wäre für Konsumenten irreführend und nachteilig.»

Doch der National- und der Ständerat zwangen den Bundesrat, die Preisbekanntgabeverordnung zu lockern – zum Nachteil der Konsumenten. Fast alle Mitglieder im Nationalrat waren dafür, einzig die SP wehrte sich gegen die neuen Regeln. Im Ständerat fiel der Entscheid knapper aus.