Laut Bundesgericht kann für ausstehende Alimente erst ab dem Tag, in dem das Betreibungsbegehren ans Betreibungsamt gesandt wurde, 5 Prozent Verzugszins pro Jahr verlangt werden.
Buchtipp
Weitere Infos finden Sie im «Saldo»-Ratgeber Das Handbuch zu Trennung und Scheidung.
Buch bestellen
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden