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Nein. Die Unterhaltspflicht geht auf den Adoptivvater über. Mehr noch: Durch die Adoption verlieren Sie als leiblicher Vater auch Ihre Rechte gegenüber dem Kind. Sie können zum Beispiel nicht mehr auf einem Besuchsrecht bestehen.
Grundsätzlich gehen mit der Adoption sämtliche Elternrechte und -pflichten auf die Adoptiveltern über. Dazu gehören die elterliche Sorge und die Unterhaltspflicht.
Adoptiveltern oder die Kindesschutzbehörde können allerdings in besonderen Fällen wichtigen Personen aus dem bisherigen Umfeld ein Besuchsrecht einräumen. In seltenen Fällen können dazu auch die leiblichen Eltern gehören.
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