Mit der Vignette waren Schäden durch Velofahrer bis zu 2 Millionen Franken versichert. Seit An­fang Jahr ist der Kleber abgeschafft. Velofahrer Manfred Hug (Name geändert) aus Flims GR wollte deshalb von seiner Haftpflichtversicherung Allianz wissen, wie er bei einem Velounfall versichert sei.

Statt einer Antwort ­erhielt der Bündner eine ­Offerte für eine Vertrags­änderung. Neu wäre unter anderem eine Schadensumme von 5 statt 2 Millionen Franken versichert gewesen – die Prämie hätte sich mehr als verdoppelt.

Hug wollte jedoch keine neue Versicherung und hakte nach. Die Allianz teilte ihm mit, das Velo sei bei seiner bestehenden Privathaftpflicht-Versicherung nicht eingeschlossen und bat ihn, auf seine bisherige Police zu verzichten. Hug weigerte sich. Die Allianz kündigte ihm die Versicherung auf den 1. Oktober.

Die Auskunft der Allianz war jedoch falsch: Gemäss ihren All­gemeinen Versicherungsbedingungen sind durch Velofahrer verursachte Schäden mitversichert. Diese Deckung für Veloschäden besteht bei sämt­lichen privaten Haftpflichtversicherungen. Das zeigt eine Umfrage des K-Tipp.

Allianz-Sprecher Bernd de Wall entschuldigt sich für die falsche Auskunft
an Manfred Hug. Er hält trotzdem an der Kündigung fest, sei jedoch «gerne bereit, den Vertrag zu den neuen Konditionen weiterzuführen». Für Hug ist das keine akzeptable Alternative. Er wird zu einer günstigeren Ver­sicherung wechseln.