Eine Altenpflegerin war mit einer dementen Patientin unterwegs, als diese plötzlich zu stürzen drohte. Beim Auffangen der Patientin holte sich die Pflegerin Schulterbeschwerden.

Ihre Unfallversicherung wollte zuerst nicht zahlen – jetzt muss sie aber, denn das Bundesgericht hat den Vorgang als Unfall eingestuft. Das Geschehen sei nicht alltäglich, sondern ungewöhnlich – und damit war hier ein wesentlicher Teil des Unfallbegriffs erfüllt.

Bundesgericht, Urteil 8C_827/2007 vom 22. 9. 2008