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14.10.2008
Eine Altenpflegerin war mit einer dementen Patientin unterwegs, als diese plötzlich zu stürzen drohte. Beim Auffangen der Patientin holte sich die Pflegerin Schulterbeschwerden.
Ihre Unfallversicherung wollte zuerst nicht zahlen – jetzt muss sie aber, denn das Bundesgericht hat den Vorgang als Unfall eingestuft. Das Geschehen sei nicht alltäglich, sondern ungewöhnlich – und damit war hier ein wesentlicher Teil des Unfallbegriffs erfüllt.
Bundesgericht, Urteil 8C_827/2007 vom 22. 9. 2008
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