Alter schützt vor Unfall nicht
Über 70-jährige Autofahrer müssen aus Sicherheitsgründen alle zwei Jahre zum Gesundheitscheck. Doch das klappt nicht in jedem Kanton.
Inhalt
K-Tipp 16/2004
06.10.2004
Markus Kellenberger - mkellenberger@ktipp.ch
Pünktlich zum 70. und auch zum 72. Geburtstag hat Klara Müller (Name geändert) aus Jona SG vom Strassenverkehrsamt ein Aufgebot für den ärztlichen Fahrtauglichkeits-Test erhalten. Die gesetzlich alle zwei Jahre vorgeschriebene Untersuchung entscheidet, ob Personen ab Alter 70 fit genug sind, um bis zum nächsten Check weiterhin ein Auto lenken zu dürfen.
Mittlerweile steuert Klara Müller ihrem 77. Lebensjahr entgegen - und das unbehelligt von den zuständigen Behörden, den...
Pünktlich zum 70. und auch zum 72. Geburtstag hat Klara Müller (Name geändert) aus Jona SG vom Strassenverkehrsamt ein Aufgebot für den ärztlichen Fahrtauglichkeits-Test erhalten. Die gesetzlich alle zwei Jahre vorgeschriebene Untersuchung entscheidet, ob Personen ab Alter 70 fit genug sind, um bis zum nächsten Check weiterhin ein Auto lenken zu dürfen.
Mittlerweile steuert Klara Müller ihrem 77. Lebensjahr entgegen - und das unbehelligt von den zuständigen Behörden, denn seit fast vier Jahren hat sie kein Aufgebot mehr bekommen. «Anderen Seniorinnen und Senioren im Bekanntenkreis geht es ähnlich», verrät sie dem K-Tipp.
«Wir sind im Rückstand», gesteht Kurt Häne vom St. Galler Strassenverkehrsamt. Beim Erstaufgebot zum 70. Geburtstag klappe alles tadellos, danach aber könne der Zwei-Jahres-Rhythmus «aus Kapazitätsgründen» nicht immer eingehalten werden. Auch den Kantonen Luzern, Nidwalden und Schwyz geht es so.
Das ist problematisch, wie eine kürzlich veröffentlichte Studie des Statistischen Amtes des Kantons Zürich zeigt. Ihr Resultat: Die Wahrscheinlichkeit, dass ein 75- bis 79-jähriger Autofahrer in einen Unfall verwickelt wird, ist ebenso gross wie bei den häufigsten Unfallverursachern, den 20- bis 24-jährigen Junglenkern. Ausserdem hält die Studie fest, dass gemäss polizeilicher Beurteilung bei drei Vierteln der Unfälle, an denen über 75-jährige Fahrer beteiligt waren, diese hauptschuldig waren.
Zuständig dafür, dass die Kantone die gesetzlichen Vorschriften einhalten, ist das Bundesamt für Strassen (Astra). Doch das steht den Rückständen der Kantone hilflos gegenüber. Mehr als auf die Einhaltung der Fristen zu pochen, liegt laut Pressesprecher Thomas Rohrbach nicht drin - auch wenn die Sicherheit im Strassenverkehr im Interesse aller Beteiligter höchste Priorität habe.