Auf der Verpackung der Prix-Garantie-Lachsfilets von Coop steht nur: «Mindestens haltbar bis 17.02.24». Wie lange der Fisch bereits im Tiefkühler liegt, erfahren Konsumenten nicht. Das Datum des Einfrierens fehlt.
Eigentlich gilt gemäss der Verordnung betreffend Information über Lebensmittel in der Schweiz seit dem 1. Mai 2017: «Bei eingefrorenem Fleisch, eingefrorenen Fleischzubereitungen und eingefrorenen unverarbeiteten Fischereierzeugnissen» muss auch das Datum des ersten Einfrierens angegeben werden. Zu den Fleischzubereitungen zählen zum Beispiel Hamburger oder Braten.
Für die Umsetzung der Vorschrift erhielten die Läden vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit eine Übergangsfrist von vier Jahren. In den Warenlagern könne es noch Produkte geben, «die dem neuen Recht nicht entsprechen und die noch länger haltbar sind», so die Begründung des Amtes für die lange Frist.
Seit 1. Mai 2021 ist sie abgelaufen und das neue Gesetz definitiv in Kraft. Wobei «definitiv» relativ ist. Denn die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung erlaubt den Verkauf auch nach Ablauf der Übergangsfrist – bis zum Abbau der Bestände.
Dass diese Ausnahmeregelung genutzt wird, zeigt nicht nur das Beispiel mit dem Prix-Garantie-Lachs. Eine K-Tipp-Stichprobe in den Tiefkühlern der Grossverteiler förderte weitere Produkte zutage. Auch heute – also 16 Monate nach Ablauf der vierjährigen Übergangsfrist – finden sich Fisch- und Fleischstücke ohne Angabe des Gefrierdatums in den Tiefkühlregalen. Einige Beispiele:
- Spar: ganze Ente Duck-to, ganzes Poulet Suttero, Hamburger Meat & More.
- Coop: Bio-Lachsfilets, Prix-Garantie-Lachsfilets ASC.
- Denner: Beefburger und Cevapcici von Carna Gallo AG.
- Aldi: Chicken Burger La finesse.
Bei der Migros und bei Lidl wurde der K-Tipp dagegen nicht fündig.
Vor allem fetthaltiger Fisch problematisch
Das Datum des Einfrierens ist besonders bei fetthaltigen Lebensmitteln wichtig: Der Prix-Garantie-Lachs von Coop ist ein Fettfisch. Gemäss Fritz Titgemeyer, Professor für Lebensmittelsicherheit an der Fachhochschule Münster (D), sollten industriell Fettfische nicht länger als zwölf Monate im Tiefkühlfach lagern. Zwar seien gefrorene Fisch- und Fleischstücke «aus mikrobiologischer Sicht» auch nach Jahren noch unbedenklich. Doch Fett werde auch im Tiefkühler ranzig – und dann sei es vorbei mit dem Genuss (K-Tipp 2/2018).
Detailhändler reden sich heraus
Der K-Tipp hat die Grossverteiler mit dem Missstand konfrontiert: Coop sagt, man suche für den Bio-Lachs noch immer eine «pragmatische Lösung mit dem Lieferanten». Bei anderen Produkten seien noch alte Verpackungen ohne Einfrierdatum im Einsatz. Gemäss Denner handelt es sich beim Beefburger «um einen Druckfehler seitens des Produzenten». Aldi erklärt, Fleisch und Fisch «ohne Einfrierdatum im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben weiterhin zu verkaufen, um Foodwaste zu verhindern».
Diese Produkte müssen kein Einfrierdatum aufweisen
- Verarbeitete Fischereierzeugnisse: Gemäss der Verordnung betreffend Information über Lebensmittel brauchen verarbeitete Fische kein Einfrierdatum. Beispiel Lidl: Die ganzen tiefgekühlten Kabeljaufilets etwa enthalten gemäss Verpackung drei Gramm Salz. Laut Lidl gilt dies «als gefrorenes, verarbeitetes Fischereierzeugnis».
- Verarbeitete Fleischerzeugnisse: Auch bei verarbeiteten Fleischprodukten wird laut Verordnung kein Datum angegeben. Beispiel Migros: Knusperente M-Classic oder Spicy Chicken Wings M-Classic sind vorgegart und gelten deswegen als Fleischerzeugnisse und nicht als Fleischzubereitungen.
- Aufgetaut: Gefrorenene Produkte, die erst vor dem Verkauf aufgetaut werden, müssen nur mit dem Vermerk «aufgetaut» versehen werden. Beispiel Coop: gefrorene Pangasiusfilets in Styroporschalen, mit Klarsichtfolie verpackt.