Warum sind Neophyten problematisch?
Neophyten sind fremde Pflanzen, die unbewusst oder absichtlich in die Schweiz eingeführt wurden. Rund 10 Prozent der Neophyten gelten als invasiv, das heisst: Sie breiten sich stark aus und verdrängen einheimische Pflanzen. Gewisse Neophyten können auch gesundheitliche Beschwerden verursachen, etwa Allergien und Hautentzündungen.
Welche Neophyten sind schon heute verboten?
In der Schweiz bereits verboten sind unter anderem der Essigbaum, die amerikanische Goldrute und der asiatische Staudenknöterich. Eine ausführliche Liste gibt es unter Fedlex.admin.ch g Suchfeld: Organismen.
Welche Pflanzen sind neu ab September verboten?
Ab dem 1. September gilt für einige weitere Neophyten ein sogenanntes Inverkehrbringungsverbot: Die Pflanzen dürfen nicht verkauft oder verschenkt werden. Auch der Import ist verboten (siehe Box).
Darf ich verbotene Pflanzen im Garten oder auf dem Balkon behalten?
Ja. Es gibt keine Bekämpfungspflicht für verbotene Pflanzen im eigenen Garten und Wohnbereich.
Was soll ich tun, wenn ich verbotene Pflanzen im Garten habe?
Der Umwelt zuliebe sollte man die Pflanzen entfernen. Eine Pflicht dazu besteht aber nicht. Das Vorgehen ist je nach Pflanze verschieden: Einige Pflanzen wie das Berufkraut müssen vor der Blüte herausgerissen werden. Bei anderen wie dem Staudenknöterich kann man die Blütenstände vor der Samenbildung abschneiden.
Wichtig: Die Pflanzen immer mit den Wurzeln entfernen und im Abfall entsorgen – nicht im Grüngut oder auf dem Kompost, wo sie sich weiter vermehren könnten. Einige Gemeinden bieten Neophyten-Säcke an. Entfernte Gewächse sollte man durch einheimische Pflanzen ersetzen.
Welches sind gute einheimische Ersatzpflanzen?
Man kann beliebte Neophyten durch einheimische Gewächse ersetzen, die ähnlich aussehen:
■ Kirschlorbeer durch Stechpalme
■ Sommerflieder durch Schwarzen Holunder
■ Essigbaum durch Vogelbeere
■ Kanadische Goldrute durch Johanniskraut
■ Riesenbärenklau durch Wasserdost
■ Springkraut durch Wald-Weidenröschen
Tipps für Ersatzpflanzen, die den Neophyten nicht ähnlich sehen:
■ Götterbaum durch Blumenesche, Stiel-Eiche, Winterlinde
■ Chinesische Hanfpalme (Tessinpalme) durch Sanddorn, Edelkastanie
■ Japanischer Staudenknöterich durch einheimischen Waldgeissbart, Riesenampfer, breitblättrige Rohrkolben
■ Blauglockenbaum durch Schwarzen Holunder, Walnussbaum
■ Einjähriges Berufkraut durch Echte Kamille, Wiesenmargerite
■ Kaukasus-Fettkraut durch Scharfen Mauerpfeffer, Rotes Seifenkraut
■ Vielblättrige Lupine durch Wiesensalbei
■ Henrys Geissblatt durch Efeu, Waldgeissblatt
Diese invasiven Pflanzen kommen ab September 2024 neu auf die Verbotsliste
- Afrikanisches Lampenputzergras
- Armenische Brombeere
- Ausläuferbildendes Fettkraut
- Bastardindigo
- Blauglockenbaum
- Breitblättriges Pfeilkraut
- Chinesische Hanfpalme/Fortunes Hanfpalme
- Einjähriges Berufkraut
- Fünffingerige/gewöhnliche Jungfernrebe
- Geissraute
- Gestreiftes Süssgras
- Glattes Zackenschötchen
- Gold-Bambus
- Grosser Algenfarn
- Henrys Geissblatt
- Herbst-Traubenkirsche
- Japanischer Bambus
- Japanisches Geissblatt
- Japanische Petersilie
- Kaukasus-Fettkraut
- Kirschlorbeer
- Korallenstrauch
- Neubelgische Aster
- Papiermaulbeerbaum
- Rotborstige Himbeere
- Schmetterlingsstrauch
- Seidiger Hornstrauch
- Stachelgurke, Igelgurke
- Verlotscher Beifuss
- Vielblättrige Lupine
- Wasserfenchel