Ja. Anders als bei der Krankenversicherung ist Alternativmedizin in der Unfallversicherung nicht gedeckt. Die Ablehnung erfolgte also im Prinzip zu Recht.

Dennoch sollten Sie noch einmal bei der Unfallversicherung vorsprechen. Grund: Anfang 2012 musste der Bundesrat zu einer ­parlamentarischen Motion Stellung nehmen, die verlangte, dass ärztliche Komplementärmedizin vergütet wird. Der Bundesrat hat die Forderung abgelehnt – jedoch festgehalten, dass ­Unfallversicherer solche Behandlungen durchaus zahlen dürften, wenn das zweckmässig sei. Deshalb übernehme die Unfallver­sicherung komplementärmedizinische Therapien schon heute «in begrenztem und kontrolliertem Umfang».

Im Einzelfall kann sich die Anfrage beim Unfallversicherer also lohnen.


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