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12.11.2012
Ja. Anders als bei der Krankenversicherung ist Alternativmedizin in der Unfallversicherung nicht gedeckt. Die Ablehnung erfolgte also im Prinzip zu Recht.
Dennoch sollten Sie noch einmal bei der Unfallversicherung vorsprechen. Grund: Anfang 2012 musste der Bundesrat zu einer parlamentarischen Motion Stellung nehmen, die verlangte, dass ärztliche Komplementärmedizin vergütet wird. Der Bundesrat hat die Forderung abgelehnt – jedoch festgehalten, dass Unfallversicherer solche Behandlungen durchaus zahlen dürften, wenn das zweckmässig sei. Deshalb übernehme die Unfallversicherung komplementärmedizinische Therapien schon heute «in begrenztem und kontrolliertem Umfang».
Im Einzelfall kann sich die Anfrage beim Unfallversicherer also lohnen.
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