Inhalt
Ja. Allerdings nicht auf eine unbeschränkte Anzahl. Sie dürfen das Guthaben maximal auf je ein Konto bei zwei verschiedenen Freizügigkeitsstiftungen überweisen lassen. Mit zwei Konten können Sie später eventuell Steuern sparen, falls sie die zwei Guthaben gestaffelt in unterschiedlichen Kalenderjahren beziehen.
Tipp: Auf www.ktipp.ch können Sie nachschauen, welche Bank aktuell wie viel Zins auf dem Freizügigkeitskonto zahlt: www. ktipp.ch/Service/Aktuelle Zinsen. Die Sätze bewegen sich zwischen 0,1 und 0,4 Prozent.
Übrigens: Wenn Sie sich das Pensionskassenguthaben jetzt auf nur ein einziges Konto auszahlen lassen, können Sie diese Summe später nicht mehr auf zwei Konten verteilen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden